Es ist mittlerweile unbestrittene Tatsache: Ein Großteil der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide ist falsch.
Übertragungs- und Rechenfehler durch die Finanzbeamten, eine fehlerhafte Gesetzesanwendung und die bewusste Missachtung von Gerichtsurteilen durch die Finanzämter in Form der sogenannten „Nichtanwendungserlasse“ sind ein Teil der Ursachen hierfür. Andere Gründe mögen zum Beispiel auch das mittlerweile für den einzelnen Steuerzahler fast undurchschaubare Steuerrecht und daraus resultierende unvollständige Steuererklärungen sein.

Umso wichtiger ist es, die einzelnen Steuerbescheide genau zu prüfen und seine Rechte im Wege eines Einspruchs oder falls erforderlich auch im Rahmen einer Klage vor den Finanzgerichten zu wahren und durchzusetzen.

Doch auch wenn das Finanzamt in der Sache tatsächlich Recht haben sollte, ist noch nicht alles verloren: Die gesetzliche Regelung der „Abgabenordnung“ verbietet nämlich unter Umständen die nochmalige Änderung eines bereits ergangenen Steuerbescheides. Die Finanzverwaltung wendet diese Regelungen oftmals zu Ungunsten der Steuerzahler sehr großzügig an, eine genauere Prüfung ist also auch in diesen Fällen unbedingt angezeigt.


Ich kann Ihnen meine folgenden Leistungen anbieten:

  • Prüfung aller Steuer- und sonstigen Bescheide der Finanzbehörden
  • Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs oder einer Klage
  • Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren – Einspruch beim Finanzamt
  • Vertretung in Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
  • Wahrnehmung und ggf. auch Anregung von Gesprächsterminen mit den Behörden und Gerichten
  • Bearbeitung und Stellung aller erforderlichen Anträge, z.B. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zur vorläufigen Vermeidung finanzieller Nachteile
  • Prüfung der Einspruchs- und Klageentscheidung

 

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