Nahezu jede Ihrer täglichen wirtschaftlichen Entscheidungen ist von steuerlicher Relevanz.
Ob Sie Geld einnehmen oder ausgeben, Dinge kaufen oder veräußern, Gewinne oder Verluste erwirtschaften oder Vermögen verschenken: Das Finanzamt steht schon bereit, um einen Anteil hiervon zu kassieren.

Manche Steuern lassen sich nicht vermeiden, bei anderen können Kleinigkeiten über die Entstehung und die Höhe der Steuer entscheiden. Ein kleiner Vorteil hier kann einen großen Nachteil dort auslösen.

Es gilt daher rechtzeitig und immer wieder: Die Steuern zu steuern.

Steuergestaltung ist nicht nur die hochkomplexe Verlagerung von Einnahmen oder Vermögen ins steuergünstige Ausland. Steuern zu gestalten ist die langfristige und steuergünstige Planung und Umsetzung Ihrer Entscheidungen. Es kann aber auch der kleine Hinweis im Tagesgeschäft sein, der Ihnen hilft unnötige Steuern zu vermeiden.

Ausgangspunkt einer jeden Gestaltung ist Ihre ganz persönliche Situation. Ausgehend von Ihrem indiviudellen Anspruch analysiere ich die bestehenden Gegebenheiten und gebe Ihnen erste konkrete Hinweise. Über den Umfang meiner weiteren Tätigkeit entscheiden wir dann je nach Sachlage gemeinsam.

Haben Sie ein konkretes Problem oder Anliegen? Sie können mir dies Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gern schildern, ich melde mich umgehend bei Ihnen (bitte beachten Sie, dass die Übertragung per E-Mail unverschlüsselt erfolgt). Alternativ können Sie mich auch telefonisch oder per Fax erreichen.

 

Beispielsweise in den folgenden Bereichen empfehle ich Ihnen eine rechtzeitige steuerliche Beratung:

Unternehmensbereich:

  • Fragen zur Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens (Einzelunternehmen, GbR, GmbH, GmbH & Co KG)
  • Neugründung oder Umstrukturierung bzw. Änderung Ihrer Unternehmensform
  • Erwerb und Verkauf von Immobilien
  • steuergünstige Vertragsgestaltungen – auch bei Arbeitsverträgen
  • Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen Gesellschaftern und ihrer Gesellschaft
  • Verkauf des Unternehmens oder von Teilbereichen
  • Unternehmensübergabe an die nächste Generation

 

Privatbereich:

  • finanziell bedeutsame Vertragsabschlüsse (z.B. Immobilienverträge, Darlehensverträge, Lebens-versicherungen, Aktien- oder Fondsinvestitionen)
  • Besteuerung von Kapitaleinkünften (vermeiden von Nachteilen bei der Abgeltungsteuer)
  • Schenkung von Vermögen oder Erbschaften  -  Achtung: auch bei kleineren Beträgen kann unter Umständen schon Schenkungsteuer entstehen …mehr zum Thema
  • steuerlich sinnvolle Abfassung eines Testaments

 

 

Antrag auf verbindliche Auskunft

Um die gewählte Gestaltung noch zusätzlich abzusichern ist es möglich, beim Finanzamt einen so genannten „Antrag auf verbindliche Auskunft“ zu stellen. Sie erhalten hier eine rechtsverbindliche Auskunft des Finanzamtes, ob Ihre Planungen anerkannt und damit die gewünschten steuerlichen Auswirkungen eintreten.

Ich kann Sie hier wie folgt unterstützen:

  • umfassende Beratung im Vorfeld unter Abwägung aller Vor- und Nachteile eines solchen Antrags
  • Antragstellung beim Finanzamt
  • Prüfung der Auskunft des Finanzamtes und ggf. Einspruch hiergegen

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