steuererklaerungNahezu jeder wird irgendwann mit der Erstellung einer Steuererklärung konfrontiert werden.
Wenn schon nicht die gesetzliche Verpflichtung zur Erklärungsabgabe besteht, dann erfolgt meist eine freiwillige Abgabe, um zuviel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzuerhalten.

Spätestens jetzt stellt sich die Frage: Selber machen oder einen Steuerberater beauftragen?

Mit der Beauftragung eines Steuerberaters gewinnen Sie Zeit und haben die Sicherheit, dass sämtliche Steuersparmöglichkeiten ausgenutzt und Wahlrechte zu Ihren Gunsten ausgeübt werden.
Ihr Steuerberater kennt die neuesten Urteile und weiß, diese für Sie vorteilhaft anzuwenden.
Wichtig: Das gezahlte Steuerberaterhonorar kann - auch bei Arbeitnehmern – zum Teil wieder steuerlich abgezogen werden.


Meine Leistungen:

  • Erstellen sämtlicher privater und betrieblicher Steuererklärungen, z.B.
    - Einkommensteuererklärung
    - Körperschaftsteuererklärung
    - Umsatzsteuererklärung
    - Gewerbesteuererklärung
    - Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
  • Berechnung der voraussichtlichen Steuerbelastung –
    auch unter Berücksichtigung von Gestaltungsalternativen
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Vertretung in Einspruchsverfahren