Finanzbuchhaltung

Eine ordnungsgemäße und zeitnahe Finanzbuchhaltung ist eine der Voraussetzungen für den finanziellen Erfolg Ihres Unternehmens. Sie ermöglicht Ihnen einen jederzeitigen Überblick über Ihre Einnahme- und Kostensituation und ermöglicht im Zusammenspiel mit individuellen betriebswirtschaftlichen Analysen eine schnelle Reaktion auf sich abzeichnende wirtschaftliche Veränderungen.

Der Umfang und die Organisation der Buchhaltung (z.B. Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz) richtet sich hierbei nach den Erfordernissen Ihres Unternehmens.

Die folgenden Leistungen kann Ihnen meine Kanzlei anbieten:

  • Beratung zur Einrichtung und Organisation Ihrer Finanzbuchhaltung
  • Kontierung der laufenden Geschäftsvorfälle und EDV-mäßige Erfassung
  • Laufende Abstimmungsarbeiten und Offene-Posten-Verwaltung
  • Erstellung sämtlicher Meldungen für die Finanzbehörden (z.B. Umsatzsteuer-Voranmeldung und Meldungen an das Bundesamt für Finanzen)
  • Erstellung von Erfolgs- und Kostenrechnungen
  • Erstellung von Analysen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

 


Lohnbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter wird neben den Fragen des Lohnsteuerrechts nicht minder von Aspekten der Sozialversicherung und des Arbeitsrechts beeinflusst.
Bei einer optimalen Gestaltung der Löhne sparen nicht nur Ihre Mitarbeiter Steuern und Abgaben; auch Sie als Unternehmer können den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung tatsächlich mindern.

Bei einer Beauftragung meiner Kanzlei können Sie von folgenden Leistungen profitieren:

  • Beratung zu Gestaltungsmöglichkeiten bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung
  • Laufende Abrechnung Ihrer Löhne und Gehälter
  • Berechnung der steuerlichen und sozialrechtlichen Abgaben
  • Erstellung und elektronische Übermittlung aller erforderlichen Anmeldungen für das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen

 


Jahresabschluss / steuerliche Gewinnermittlung

Der Jahresabschluss spiegelt den Erfolg Ihres Unternehmens im zurückliegenden Jahr wieder. Er ist damit – neben der laufenden aktuellen Buchführung – eine wichtige Auskunftsquelle und Grundlage für Ihre zukünftigen unternehmerischen Entscheidungen. Daneben interessieren sich selbstverständlich auch Ihre Bank und das Finanzamt für die Zahlen und Angaben in Ihrem Abschluss.
Trotz der gesetzlichen Vorgaben im Handels- und Steuerrecht bleibt noch immer genügend Raum für die Nutzung bilanzpolitischer Gestaltungsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses.

Kleinere Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe brauchen in der Regel keinen Jahresabschluss aufzustellen. Hier genügt dann eine steuerliche Gewinnermittlung, welche die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellt.


Meine Leistungen für Unternehmen aller Rechtsformen:

  • Erstellen von Jahresabschlüssen gemäß den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und anhand Ihrer oder der von mir gefertigten Finanzbuchführung
  • Erstellen von Erläuterungsberichten und eines gesetzlich vorgeschriebenen Anhangs
  • Erstellen von Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
  • Erstellen von Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
  • Beratung zu bilanzpolitischen Maßnahmen und deren Auswirkungen
  • Beratung zum erforderlichen Umfang und zu den Pflichten im Rahmen der Offenlegung des Jahresabschlusses sowie Veröffentlichung der Unterlagen (z.B. für GmbH und GmbH & Co KG)
  • Erstellung steuerlicher Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschuß-Rechnung)

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